Eine Marke kann verfallen und damit gelöscht werden, wenn Sie in der Wahrnehmung nicht mehr als Marke für eine Unternehmen wahrgenommen wird. Im Fall “Kornspitz” kommt der EuGH zu dem Schluss, dass die Marke Kornspitz, welche in Backfachkreisen bekannt ist und eine bestimmte Backmischung beschreibt, aus der bestimmte “Backwaren” erstellt werden, dann verfallen kann, wenn der Endabnehmer, für deren Bereich die Marke ebenfalls Schutz bietet, diese Bezeichnung nicht mehr als Marke wahrnimmt und dieses auf die Untätigkeeit bzw. Verhalten des Markeninhabers zurückzuführen ist.
Im vorliegenden Fall hatte der Webseitenbetreiber eines Routenplaners seinen Internetauftritt so gestaltet, dass durch Eingabe des Namens, der Adresse und des Geburtsdatum Zugang über den Button Routeberechnen erlangt werden konnte.
Was der flüchtige User nicht auf anhieb erkannte, ist der Hinweis am Ende der Seite, wo in kleiner Schrift zu lesen war, dass er mit dem Abschicken der Anfrage ein 3‑monatiges Abo abschließt. Nach Ablauf der Widerrufsfrist erhielten die User sodann eine Zahlungserinnerung oder in weiteren Fällen Post von Rechtsanwälten mit der Androhung des Eintrages in die “SCHUFA”.
Der BGH bestätigte mit seinem Urteil vom 5. März 2014 — 2 StR 616/12, dass hierin ein Betrugsversuch im Sinne des § 263 StGB besteht und verurteilte den Angeklagten zu 2 Jahren auf Bewährung.
Dies gelte auch unter Berücksichtigung der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken). Die Richtlinie führe jedenfalls hier nicht zu einer Einschränkung des strafrechtlichen Rechtsgüterschutzes.
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Seminar: Medienkompetenz – Gefährliche Fallstricke im Netz: Verträge und Abos im Internet
Kostenloser SMS-Versand, Gratis-Testzeiten für die Nutzung von Internetseiten zu Hausaufgaben, spannende Infos zur eigenen Lebenserwartung – diese Internetangebote klingen verlockend. Doch Vorsicht! Was auf den ersten Blick wie ein attraktives kostenloses Angebot aussieht, entpuppt sich bei genauem Hinsehen oft als Vertragsfalle. Die vermeintlich kostenlosen Online-Tests, SMS, Gewinnspiele oder die Gratisgeschenke dienen nur als Köder, um Verbraucher in einen kostenpflichtigen (Abo-)Vertrag zu locken und abzukassieren. Der Hinweis auf die Kosten ist bei der Anmeldung so gut versteckt, dass er leicht übersehen werden kann. Den Haken entdecken die User meistens erst, wenn sie die Rechnung erhalten.
Bei vielen unseriösen Angeboten kommt durch die Art und Weise der Vertragsanbahnung überhaupt kein gültiger Vertrag zustande und es besteht keine Zahlungspflicht.
Dieses Seminar stellt typische Fallstricke im Internet vor, gibt wichtige Hinweise, wie man Vertragsfallen vermeidet und sich wehrt, wenn ein Anbieter überraschend einen Vertrag behauptet und eine Rechnung zustellt. Zudem werden wichtige Kenntnisse zur Gültigkeit von Vertragsabschlüssen Minderjähriger und zu deren Strafmündigkeit vermittelt.
Zielgruppen sind Schüler im Alter von 12 bis ca. 18 Jahren, Lehrkräfte und Eltern
Smartphone und der neue Netzzugang. Die Handys von Heute werden immer größer, schneller und leistungsfähiger. Immer mehr Menschen gehen mit ihrem Handy ins Internet und surfen auf diese Weise.
Nicht nur PC im Wohnhaus, auch die Handys von heute können sicher eingestellt werden. So bieten die vier größten Mobilfunkanbieter T‑Mobile, Vodafone, E‑Plus und O2 und die verschiedenen Serviceprovider, Schutz- und Sperrmöglichkeiten für ihre Tarife an.
Wir erläutern wie solche Einstellungen an ihren Smartphones vorgenommen werden. Wie sie Kinder und Jugendliche vor Premium-Diensten schützen.
Behandeln das Thema Datenklau via Handy. Was ist wenn mein Handy mit all meinen Daten gestohlen wurde. Das Einrichten von Ortungssoftware und Sperrmöglichkeiten aus der Ferne.
Wenn Sie das Thema interressiert sprechen Sie uns an.
Gefahren bei der Erstellung und Verbreitung von Medien. Nicht nur das Bereitstellung von Fotos auf seiner Hompage, Facebook, Instagram, Pinterest etc. birgt Risiken.
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