Eine Marke kann verfallen und damit gelöscht werden, wenn Sie in der Wahrnehmung nicht mehr als Marke für eine Unternehmen wahrgenommen wird. Im Fall “Kornspitz” kommt der EuGH zu dem Schluss, dass die Marke Kornspitz, welche in Backfachkreisen bekannt ist und eine bestimmte Backmischung beschreibt, aus der bestimmte “Backwaren” erstellt werden, dann verfallen kann, wenn der Endabnehmer, für deren Bereich die Marke ebenfalls Schutz bietet, diese Bezeichnung nicht mehr als Marke wahrnimmt und dieses auf die Untätigkeeit bzw. Verhalten des Markeninhabers zurückzuführen ist.
EugH vom 06.03.2014 — C‑409/12