Verfall der Marke “Kornspitz” — EuGH

Eine Mar­ke kann ver­fal­len und damit gelöscht wer­den, wenn Sie in der Wahr­neh­mung nicht mehr als Mar­ke für eine Unter­neh­men wahr­ge­nom­men wird. Im Fall “Korn­spitz” kommt der EuGH zu dem Schluss, dass die Mar­ke Korn­spitz, wel­che in Back­fach­krei­sen bekannt ist und eine bestimm­te Back­mi­schung beschreibt, aus der bestimm­te “Back­wa­ren” erstellt wer­den, dann ver­fal­len kann, wenn der End­ab­neh­mer, für deren Bereich die Mar­ke eben­falls Schutz bie­tet, die­se Bezeich­nung nicht mehr als Mar­ke wahr­nimmt und die­ses auf die Untä­tig­ke­eit bzw. Ver­hal­ten des Mar­ken­in­ha­bers zurück­zu­füh­ren ist.

EugH vom 06.03.2014 — C‑409/12