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Verfall der Marke “Kornspitz” — EuGH

Eine Mar­ke kann ver­fal­len und damit gelöscht wer­den, wenn Sie in der Wahr­neh­mung nicht mehr als Mar­ke für eine Unter­neh­men wahr­ge­nom­men wird. Im Fall “Korn­spitz” kommt der EuGH zu dem Schluss, dass die Mar­ke Korn­spitz, wel­che in Back­fach­krei­sen bekannt ist und eine bestimm­te Back­mi­schung beschreibt, aus der bestimm­te “Back­wa­ren” erstellt wer­den, dann ver­fal­len kann, wenn der End­ab­neh­mer, für deren Bereich die Mar­ke eben­falls Schutz bie­tet, die­se Bezeich­nung nicht mehr als Mar­ke wahr­nimmt und die­ses auf die Untä­tig­ke­eit bzw. Ver­hal­ten des Mar­ken­in­ha­bers zurück­zu­füh­ren ist.

EugH vom 06.03.2014 — C‑409/12

Betrugsversuch bei “Abo-Fallen” im Internet durch BGH bestätigt

Im vor­lie­gen­den Fall hat­te der Web­sei­ten­be­trei­ber eines Rou­ten­pla­ners sei­nen Inter­net­auf­tritt so gestal­tet, dass durch Ein­ga­be des Namens, der Adres­se und des Geburts­da­tum Zugang über den But­ton Rou­te­be­rech­nen erlangt wer­den konnte.

Was der flüch­ti­ge User nicht auf anhieb erkann­te, ist der Hin­weis am Ende der Sei­te, wo in klei­ner Schrift zu lesen war, dass er mit dem Abschi­cken der Anfra­ge ein 3‑monatiges Abo abschließt. Nach Ablauf der Wider­rufs­frist erhiel­ten die User sodann eine Zah­lungs­er­in­ne­rung oder in wei­te­ren Fäl­len Post von Rechts­an­wäl­ten mit der Andro­hung des Ein­tra­ges in die “SCHUFA”.

Der BGH bestä­tig­te mit sei­nem Urteil vom 5. März 2014 — 2 StR 616/12, dass hier­in ein Betrugs­ver­such im Sin­ne des § 263 StGB besteht und ver­ur­teil­te den Ange­klag­ten zu 2 Jah­ren auf Bewährung.

Dies gel­te auch unter Berück­sich­ti­gung der Richt­li­nie 2005/29/EG des Euro­päi­schen Par­la­ments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlau­te­re Geschäfts­prak­ti­ken im bin­nen­markt­in­ter­nen Geschäfts­ver­kehr zwi­schen Unter­neh­men und Ver­brau­chern (Richt­li­nie über unlau­te­re Geschäfts­prak­ti­ken). Die Richt­li­nie füh­re jeden­falls hier nicht zu einer Ein­schrän­kung des straf­recht­li­chen Rechtsgüterschutzes.

 

Medienkompetenz

onlinevertraegeSemi­nar: Medi­en­kom­pe­tenz – Gefähr­li­che Fall­stri­cke im Netz: Ver­trä­ge und Abos im Internet

Kos­ten­lo­ser SMS-Ver­sand, Gra­tis-Test­zei­ten für die Nut­zung von Inter­net­sei­ten zu Haus­auf­ga­ben, span­nen­de Infos zur eige­nen Lebens­er­war­tung – die­se Inter­net­an­ge­bo­te klin­gen ver­lo­ckend. Doch Vor­sicht! Was auf den ers­ten Blick wie ein attrak­ti­ves kos­ten­lo­ses Ange­bot aus­sieht, ent­puppt sich bei genau­em Hin­se­hen oft als Ver­trags­fal­le. Die ver­meint­lich kos­ten­lo­sen Online-Tests, SMS, Gewinn­spie­le oder die Gra­tis­ge­schen­ke die­nen nur als Köder, um Ver­brau­cher in einen kos­ten­pflich­ti­gen (Abo-)Vertrag zu locken und abzu­kas­sie­ren. Der Hin­weis auf die Kos­ten ist bei der Anmel­dung so gut ver­steckt, dass er leicht über­se­hen wer­den kann. Den Haken ent­de­cken die User meis­tens erst, wenn sie die Rech­nung erhalten.

Bei vie­len unse­riö­sen Ange­bo­ten kommt durch die Art und Wei­se der Ver­trags­an­bah­nung über­haupt kein gül­ti­ger Ver­trag zustan­de und es besteht kei­ne Zahlungspflicht.

Die­ses Semi­nar stellt typi­sche Fall­stri­cke im Inter­net vor, gibt wich­ti­ge Hin­wei­se, wie man Ver­trags­fal­len ver­mei­det und sich wehrt, wenn ein Anbie­ter über­ra­schend einen Ver­trag behaup­tet und eine Rech­nung zustellt. Zudem wer­den wich­ti­ge Kennt­nis­se zur Gül­tig­keit von Ver­trags­ab­schlüs­sen Min­der­jäh­ri­ger und zu deren Straf­mün­dig­keit vermittelt.

Ziel­grup­pen sind Schü­ler im Alter von 12 bis ca. 18 Jah­ren, Lehr­kräf­te und Eltern

Jugendschutz und Datensicherheit

Smart­phone und Co. machen es möglich.

Smart­phone und der neue Netz­zu­gang. Die Han­dys von Heu­te wer­den immer grö­ßer, schnel­ler und leis­tungs­fä­hi­ger. Immer mehr Men­schen gehen mit ihrem Han­dy ins Inter­net und sur­fen auf die­se Weise.

Nicht nur PC im Wohn­haus, auch die Han­dys von heu­te kön­nen sicher ein­ge­stellt wer­den. So bie­ten die vier größ­ten Mobil­funk­an­bie­ter T‑Mobile, Voda­fone, E‑Plus und O2 und die ver­schie­de­nen Ser­vice­pro­vi­der, Schutz- und Sperr­mög­lich­kei­ten für ihre Tari­fe an.

Wir erläu­tern wie sol­che Ein­stel­lun­gen an ihren Smart­phones vor­ge­nom­men wer­den. Wie sie Kin­der und Jugend­li­che vor Pre­mi­um-Diens­ten schützen.

Behan­deln das The­ma Daten­klau via Han­dy. Was ist wenn mein Han­dy mit all mei­nen Daten gestoh­len wur­de. Das Ein­rich­ten von Ortungs­soft­ware und Sperr­mög­lich­kei­ten aus der Ferne.

Wenn Sie das The­ma inter­res­siert spre­chen Sie uns an.