Neues Markenrecht — Neue Formen

Seit dem 14.01.2019 ist das neue Mar­ken­recht gül­tig. Die­ses har­mo­nis­ert die euro­päi­sche Mar­ken­land­schaft. Mit neu­en Mar­ken und Ver­fah­ren. Nun ist es nicht mehr nötig, dass sich die Mar­ke zeich­ne­risch dar­stel­len lässt, son­dern sie muss sich dar­stel­len las­sen, ob in 3D, im Klang oder sonst wie. Hier für erhal­ten die Mar­ken einen QR, der einen Link beinhal­ten wo die Mar­ke dar­ge­stellt bzw. über­mit­telt wird.

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