Neues Baurecht in NRW zum 01.01.2019

Zum 01.01.2019 ist die neue Lan­des­bau­ord­nung in Kraft getre­ten. The­men des neu­en Bau­rechts, wel­ches sich nun an der Mus­ter­Bau­Ord­nung (MBO) ori­en­tiert sind,

  • die “Digi­ta­li­se­rung des Baurechtordnungsrechts” 
  • neue Gebäu­de­klas­sen und Refe­renz­ge­bäu­de
  • weni­ger Abstand­flä­che (0.4 H)
  • Bar­rie­re­frei­heit — DIN 18040–2
  • eine neue Sor­tie­rung und neue Begriffe

Es gilt sich auf Neu­es ein­zu­stel­len — für alle Anträ­ge und Sat­zun­gen ab dem 01.01.2019. Zur Zeit arbei­ten wir an einem Ein­füh­rungs­se­mi­nar für Sie.

Zur Mit­te des Jah­res soll auch das Bau­ord­nungs­ne­ben­recht erneu­ert sein und die Ände­rungs­wün­sche, die bereits gesam­melt wur­den umge­setzt werden.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert