Das Verwaltungsgericht Hannover hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die gewährten Fördergelder für eine Meister Ausbildung, (im Wege des BAföG), gerechtfertigt ist, wenn die geförderte Person am Unterricht aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht immer teilnehmen konnte.
Die geförderte Arbeitnehmer war von ihrem Arbeitgeber angewiesen worden Samstags zu arbeiten. In dieser Zeit fand ebenfalls der Unterricht für die Meisterprüfung statt. Diese Fehlstunden hat die Förderbank zum Anlass genommen, die Fördergelder zurück zu fordern. Das Verwaltungsgericht sa dies für unrechtmäßig an, da es dem Arbeitnehmer nicht zugemutet werden kann, sich arbeitsvertragswidrig zu Verhalten.
Das Veraltungsgericht hat die Berufung zum OVG und die Sprungrevision zu BVerwG, wegen der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung zugelassen.
VG Hannover v. 17.03.2014 — Az. 3 A 4605/12