Vollständige Privatfinanzierung von Straßenausbaumaßnahme durch Anlieger unzulässig

Das OVG Lüne­burg hat ent­schie­den, dass die voll­stän­di­ge Pri­vat­fi­na­zie­rung einer Stra­ßen­bau­maß­nah­me durch die Anlie­ger unzu­läs­sig ist.

Das OVG beschäf­tigt sich mit der Pro­ble­ma­tik, dass Anlie­ger den Wunsch hegen ihre Stra­ße pri­vat fina­ni­ziert zu ver­bes­sern. Die­ses immer wie­der vor­ge­tra­ge­ne Ver­lan­gen fin­det jedoch kei­ne Rechts­grund­la­ge, da es gegen öffent­li­che Auf­ga­be der Daseins­vor­sor­ge, zu der auch die Stra­ßen­bau­last gehört, spricht. Dies gehört zur schlich­ten Hoheits­ver­wal­tung und wird im Inter­es­se der All­ge­mein­heit erfüllt. Der Wunsch der Anlie­ger eigen­fi­ninan­ziert dies durch­zu­füh­ren wider­sprcht die­sem Verständnis.

Hier müs­sen ande­re Lösun­gen prä­sen­tiert wer­den, um dem Wunsch der Anlie­ger ent­ge­gen zu kommen.