Das OVG Lüneburg hat entschieden, dass die vollständige Privatfinazierung einer Straßenbaumaßnahme durch die Anlieger unzulässig ist.
Das OVG beschäftigt sich mit der Problematik, dass Anlieger den Wunsch hegen ihre Straße privat finaniziert zu verbessern. Dieses immer wieder vorgetragene Verlangen findet jedoch keine Rechtsgrundlage, da es gegen öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge, zu der auch die Straßenbaulast gehört, spricht. Dies gehört zur schlichten Hoheitsverwaltung und wird im Interesse der Allgemeinheit erfüllt. Der Wunsch der Anlieger eigenfininanziert dies durchzuführen widersprcht diesem Verständnis.
Hier müssen andere Lösungen präsentiert werden, um dem Wunsch der Anlieger entgegen zu kommen.