Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) soll keine Mindest- und Höchsthonorarsätze mehr enthalten. Honorare für Ingenieur- und Architektenleistungen werden damit künftig frei vereinbar sein.
Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucks. 19/21982, 19/22810) vor. Der Gesetzentwurf wurde vom Bundestag in der Sitzung vom 8. 10. 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie angenommen.
Mit der Gesetzesänderung wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes EuGH vom 4. 7. 2019 C‑377/17 umgesetzt.(BR-Drucks. 613/10 v. 16. 10. 2020; hib 893/2020)