Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat sich in einer Entscheidung zu den Rahmendbedingung zu einem verkaufsoffenen Sonntag in Darmstadt geäußert. Die Evangelische Kirche Darmstadt und die Gewerkschaft hatten versucht durch ein Eilverfahren den öffentlichen Sonntag am 30.03.2014 zu unterbinden.
Erstinstanzlich hatten sie mit ihrem Antrag Erfolg, der VGH hat jedoch entschieden, dass die Veranstaltung “Darmstadt Mobil — die Mobilitätsausstellung” selbst mit ihrem Rahmenprogramm, Fahrradflohmarkt, Livemusik und Kinderprogramm, eigenständig dazu geeignet sei, einen erheblichen Besucherstrom in die Stadt zu generiern.
Damit sei nach summarische Prüfung die Festsetzung einer Sonntagsöffnung der Ladengeschäfte nicht zu beanstanden.
Hessischer VGH — v. 27.03.2014 — 8 B 580/14